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Danielle Bachel
Das Kreditsystem in Spanien, im Speziellen an der Universität Salamanca
Dieser Text ist zuerst erschienen als:
Danielle Bachel: Länderbericht Spanien. Studiensystem. In: Arnulf Knafl (Hg.), Das LektorInnenprogramm der Österreich-Kooperation. Vermittlungstätigkeit, Standorte, Erfahrungsberichte aus dem Jahr 2002. Wien.
Erschienen: September 2003
Empfohlene Zitierweise:

Danielle Bachel: Das Kreditsystem in Spanien, im Speziellen an der Universität Salamanca (September 2003), in: g-daf-es <http://www.g-daf-es.net/lesen_und_sehen/germanistik/db1.htm>.

Bitte setzen Sie beim Zitieren dieses Beitrags hinter die URL-Angabe in runde Klammern das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse.

Jegliche Studien in Spanien, egal an welcher Universität, umfassen - mit Ausnahme einiger weniger Studien wie beispielsweise der Medizin oder der Architektur - um die 300 Kredite. Im Falle des Germanistikstudiums sind es genau 300.

Die Verteilung der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen und ihrer Kredite auf die 4 Studienjahre - der Dauer eines Germanistikstudiums in Salamanca - sieht folgendermaßen aus: Im ersten Studienjahr sind Lehrveranstaltungen (=LV) zu insgesamt 72 Krediten, im zweiten Studienjahr zu 78, im dritten zu 70 und im vierten und letzten Jahr zu 80 Krediten zu inskribieren. Diese Kredite verteilen sich in den jeweiligen Studienjahren des Germanistikstudiums so:

LV:"Troncales""Obligatorias""Optativas""Libre Elección"GESAMT
Kredite
(1. Jahr)
5466672
Kredite
(2. Jahr)
3222121278
Kredite
(3. Jahr)
262612670
Kredite
(4. Jahr)
301430680
GESAMT (Germanistikstudium): 300 Kredite

(An Universitäten wie der Complutense in Madrid, in Santiago de Compostela, in Valladolid usw. dauert das Germanistikstudium 5 Jahre. Die Kredite bleiben die gleichen - um die 300. Sie verteilen sich nur anstatt auf 4 auf 5 Jahre.)

Erläuterung:

LV "troncal": Hierbei handelt es sich um jene Lehrveranstaltungen, die vom Erziehungs- und Wissenschaftsministerium für ein Germanistikstudium an allen spanischen Universitäten vorgesehen sind und absolviert werden müssen (Beispiele für LVs "troncales" sind im ersten Jahr: Spanische Sprache mit 8 Krediten, Allgemeine Linguistik mit 8 Krediten, Sprachausbildung I - Deutsch mit 14 Krediten, im zweiten Jahr: Literaturtheorie mit 8 Krediten etc.)

LV "obligatoria": Das sind Lehrveranstaltungen, die individuell von den jeweiligen Universitäten festgelegt werden (Beispiele für LVs "obligatorias" sind im ersten Jahr: Spanische Literatur mit 6 Krediten, im zweiten Jahr: Landeskunde mit 8 Krediten, im vierten Jahr : Deutsche Linguistik II mit 8 Krediten usw.)

LV "optativa": Hierbei handelt es sich um jene Lehrveranstaltungen, die im ersten Studienabschnitt (=1o ciclo) aus dem LV-Angebot innerhalb der Fakultät stammen, bzw. im zweiten Studienabschnitt (= 2o ciclo) aus dem Angebot innerhalb des jeweiligen Instituts (Beipiele für LVs "optativas" sind im ersten Studienabschnitt: Einführung in die klassische Philologie mit 6 Krediten, Rhetorik und Poetik mit 6 Krediten, Angewandte Linguistik mit 6 Krediten etc. im zweiten Studienabschnitt: Vergleichende Grammatik: Deutsch-Spanisch mit 8 Krediten, Deutsche Dialektologie mit 4 Krediten, Germanische Mythologie mit 6 Krediten etc.)

LV "Libre Elección": Hierbei handelt es sich um Freifächer, um Fächer für HörerInnen aller Fakultäten, die aus dem LV-Angebot der ganzen Universität stammen (eine Ausnahme bilden Studien mit Numerus clausus wie Medizin oder Mathematik) (Beispiele für LVs der "Libre Elección" sind: Geschichte der zeitgenössischen spanischen Philosophie mit 5 Krediten, Portugiesisch mit 7 Krediten, Arbeitsrecht mit 9 Krediten, Graphisches Design mit 6 Krediten etc.)


Kreditvergabe an die einzelnen Lehrveranstaltungen:

Da es in Spanien keine Unterscheidung zwischen Lehrveranstaltungstypen wie beispielsweise in Österreich gibt - man unterscheidet zwischen Vorlesungen, Seminaren, Proseminaren etc. -, ist der Typ somit für das Erziehungs- und Wissenschaftsministerium kein Kriterium, seine Kredite zu vergeben.

Im Ministerium wird eine bestimmte Kreditanzahl für gewisse Fächer vorgegeben, der Rest kann von den Universitäten bestimmt werden. So ist vorauszusehen, dass je nach Zusammensetzung des Gremiums der Universitäten, das Kredite für Literatur-, Linguistik- etc.veranstaltungen innerhalb des Germanistikstudiums vergibt, dementsprechend Schwerpunkte gesetzt werden und die Verteilung der Kredite erfolgt. Was von den jeweiligen Universitäten an Kreditverteilung vorgeschlagen wird, muss vom Ministerium nur noch akzeptiert werden. Hierbei handelt es sich aber eigentlich nur noch um eine Formalität.


Verhältnis Kredite-Stundenausmaß der Unterrichtstätigkeit von DozentInnen

Ein Kredit umfasst prinzipiell 10 Stunden. Das bedeutet, dass eine Lehrveranstaltung, die 6 Kredite hat, bei einem Unterrichtszeitraum von ca. 14 Wochen im ersten Semester, der/die DozentIn 60 Stunden im Semester unterrichten müsste. Das sind auf die 14 Wochen aufgeteilt eine Unterrichtstätigkeit von an die 4 Wochenstunden.

Hier haben DozentInnen jedoch eine gewisse Freiheit. Die Kreditanzahl ist zwar vorgegeben, wie viele Wochenstunden sie nun aber tatsächlich unterrichten, steht ihnen frei. Sie könnten nur 3 Wochenstunden unterrichten, wenn sie es als wichtig und notwendig erachten, die 4. Wochenstunde den Studierenden als Arbeitszeit in Bibliotheken, für Literaturrecherche, für das Verfassen von Hausarbeiten etc. anzurechnen. An die 70% der Stunden sollten jedoch für den Unterricht aufgewendet werden.


Normen zur Einschreibung:

- StudienanfängerInnen sowie jene, die in einen neuen Studienplan wechseln, müssen sich für LVs zu einem Minimum von 60 Krediten einschreiben

- Allen Nicht-StudienanfängerInnen steht es frei, welche und wie viele Fächer sie inskribieren, abhängig davon, welche Fächer und in welchem Ausmaß sie selbst als geeignet erachten. Die Anzahl der Fächer, bzw. die mit ihnen verbundenen Kredite, dürfen jedoch nicht unter 200,09 Euro pro Jahr liegen
(!das trifft nicht zu, wenn Studierende sich für LVs inskribieren, die ihnen für den Abschluss noch fehlen)

- Bezahlt wird für das jeweilige Studienjahr prinzipiell zu Semesterbeginn. Nur Studierende, die aus minderbemittelten Familien kommen (das sind ca. 20%), dürfen das Studienjahr in 2 Raten bezahlen. Die 2. Rate ist spätestens bis Mitte März fällig. Die Zahlung umschließt neben den einzelnen inskribierten Fächern auch das Recht auf 2 jährliche Prüfungen des Faches. Rückerstattung des Geldes gibt es keine, wenn man sich entschließt, zu den Prüfungen doch nicht anzutreten.

- Ein Kredit kostet 7,33 Euro; jährlich bezahlen die Studierenden - bei einem Studienjahresdurchschnitt von 75 Krediten - an die 549,75 Euro


Befreiung der Studiengebühren für:

- Studierende, die aufgrund des niedrigen Verdienstes der Eltern ein Stipendium erhalten

- Studierende, die eine "matrícula de honor" (höchste Auszeichnung, die man in einem Fach erreichen kann) erhalten haben. Bei mehreren "matrículas de honor" zählt jeweils die Auszeichnung des ersten Faches (Beipiel: Erhalten Studierende eine "matrícula de honor" für die Fächer "Literatura alemana I und II", die insgesamt 12 Kredite umfassen, so wird ihnen im folgenden Studienjahr die Gebühr für ein Fach im selben Ausmaß erlassen. Diese Gebühr wird in erster Linie für ein Fach der Literatur erlassen. Muss der/die Studierende kein Fach mehr aus Literatur absolvieren, kann sich die Befreiung auch auf ein anderes Fach beziehen)

- Studierende aus kinderreichen Familien

- Angestellte der Universität Salamanca, deren EhepartnerInnen und Kinder




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letzte Aktualisierung: 12. Januar 2004
actualizada: 12 de enero de 2004